Rainer Kreuzheck

Organisatorisches

Seit dem 1. Juli 2022 sind Neuerungen im Krankenversicherungsgesetz in Kraft getreten. Damit ist es neu möglich, dass Sie psychologische Psychotherapie zulasten der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) abrechnen können. Ich habe die entsprechende Zulassung.
 
Damit Sie Ihre Psychotherapie über die Grundversicherung abrechnen können, benötigen Sie zwingend eine Anordnung durch eine hausärztliche oder psychiatrische Fachperson. 

Die Grundversicherung übernimmt 90% der Kosten. Sie zahlen 10% Selbstbehalt, wenn ihre Franchise aufgebraucht ist.

Psychotherapie im Auftrag der IV (Invalidenversicherung) ist bei jungen Menschen bis zum 20. Altersjahr auch möglich. Eine Abrechnung über die Zusatzversicherung ist bei mir nicht mehr möglich. Sie können selbstverständlich die Kosten für Beratungen auch selber übernehmen.

Konditionen für SelbstzahlerInnen:
Einzelpersonen: Fr. 180.-/60 Min.
Paare: Fr. 200.-/60 Min.

Administrative Aufwendungen werden nach Zeitaufwand und Tarif verrechnet.
Eine Sitzung für Einzelpersonen dauert in der Regel 60 Minuten. Das Erstgespräch geht 75 Minuten lang. Für Paare sind meistens 90 Minuten sinnvoll.

Termine sind dienstags bis donnerstags ab 8 Uhr bis 17.30 Uhr, sowie freitags von 8 bis 11.30 Uhr möglich.

Wenn Sie Ihre Sitzung bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagen, entstehen für Sie keine Kosten. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden verrechnet.

Ich unterstehe der Schweigepflicht sowie den berufsethischen Richtlinien des Berufsverbandes FSP