Seit dem 1. Juli 2022 sind Neuerungen im Krankenversicherungsgesetz in Kraft getreten. Damit ist es neu möglich, dass Sie psychologische Psychotherapie zulasten der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) abrechnen können. Ich habe die entsprechende Zulassung.
Die Grundversicherung übernimmt 90% der Kosten. Sie zahlen 10% Selbstbehalt, wenn ihre Franchise aufgebraucht ist.
Psychotherapie im Auftrag der IV (Invalidenversicherung) ist bei jungen Menschen bis zum 20. Altersjahr auch möglich. Eine Abrechnung über die Zusatzversicherung ist bei mir nicht mehr möglich. Sie können selbstverständlich die Kosten für Beratungen auch selber übernehmen.
Konditionen für SelbstzahlerInnen:
Einzelpersonen: Fr. 180.-/60 Min.
Paare: Fr. 200.-/60 Min.
Administrative Aufwendungen werden nach Zeitaufwand und Tarif verrechnet.
Eine Sitzung für Einzelpersonen dauert in der Regel 60 Minuten. Das Erstgespräch geht 75 Minuten lang. Für Paare sind meistens 90 Minuten sinnvoll.
Wenn Sie Ihre Sitzung bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagen, entstehen für Sie keine Kosten. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden verrechnet.
Ich unterstehe der Schweigepflicht sowie den berufsethischen Richtlinien des Berufsverbandes FSP